Organisatorisches rund um ihre Therapie:
In der Rubrik „Wissenswertes“ erhalten Sie wichtige Informationen zu organisatorischen Aspekten Ihrer Therapie: Hier finden Sie alles, was Sie zur Vorbereitung und Durchführung Ihrer physiotherapeutischen Behandlung wissen müssen.
Um nach den Behandlungen mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, muss auf einer Überweisung folgendes von Ihrem Arzt angeführt werden:
- Diagnose
- Behandlungszeit und Dauer
Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik.
Im Falle einer Behandlung durch eine/n Kassentherapeuten*In erfolgt die Abrechnung direkt mit den zuständigen Sozialversicherungsträgern.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch. Hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf der Mobilbox. Wir rufen umgehend zurück.
Bitte beachten Sie, dass Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen. Falls dies nicht erfolgt, muss die geplante Therapie in Rechnung gestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass diese Kosten nicht von Ihrer Sozialversicherung zurückerstattet werden können.
Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit können auch ohne eine ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die entstehenden Kosten nicht erstattet werden. Im Falle einer Behandlung durch einen Kassentherapeuten*In erfolgt die Abrechnung direkt mit den zuständigen Sozialversicherungsträgern.
Die Kosten müssen vorerst zur Gänze vom Patienten*In übernommen werden. Ihre Sozialversicherung refundiert nach Einreichung der Rechnung den vorgesehen Kostenanteil. Bitte informieren Sie sich selbst bei Ihren privaten Versicherungen sowie Zusatzleistungen ob eine Rückerstattung des Selbstbehaltes getragen werden kann.
Unsere Therapeuten*Innen entwickeln sowohl für den beruflichen als auch den privaten Alltag Konzepte, die sowohl der Gesundheitsprävention als auch der Gesundheitserhaltung dienen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit, die durch die Optimierung von Bewegungsabläufen und ganzheitlich wirkende Maßnahmen erreicht wird.
Das Zusammenspiel von Arbeit, Gesundheit und Prävention umfasst die Förderung der Gesundheit in allen Lebensbereichen eines Menschen.
Unsere Rolle beschränkt sich nicht nur auf Behandlung und Rehabilitation, sondern umfasst ebenso präventive Maßnahmen.